Das „Rote Haus“ hat eine Wohnfläche von ca. 100 qm. Es bietet somit viel Platz für einen herrlichen Urlaub mit der Familie oder für größere Gruppen mit bis zu 8 Personen.
Der Wohn- und Essbereich und die Küche (mit Geschirrspüler) sind offen gehalten. Weiterhin gibt es im Erdgeschoss 2 Schlafzimmer(1 x Doppelbett, 1 x Etagenbett) sowie ein Duschbad mit WC. Auf dem Flur sorgt ein zweiter Kühlschrank für temperaturgerechte Getränke. Im Dachgeschoss befinden sich 2 Schlafzimmer (2 x Doppelbett, Babyreisebett und Kinderhochstuhl. Auch hier gibt es ein Duschbad mit WC (und Waschmaschine). Während der kalten Jahreszeit können Sie sich in der Sauna entspannen.
Das Wohnzimmer sowie das große Schlafzimmer im Dachgeschoss sind mit Flachbildfernseher ausgestattet.
Auf der großen Terrasse können Sie die Tage genießen, während Ihre Kinder auf 2 Schaukeln, einer Rutsche oder in der Sandkiste spielen.
Grillen? Na dann los! Ein Gasgrill steht Ihnen zur Verfügung.
Eine begrenzte Anzahl von Fahrrädern können Sie im abschließbaren Schuppen abstellen.
Direkt vor dem Haus gibt es 2 Kfz.-Stellplätze.
Das „Rote Haus“ ist ein Nichtraucherhaus. Haustiere sind nicht erlaubt.
Der kleine Ort Pruchten liegt zwischen Zingst und Barth. Zingst und der Ostseestrand sind ca. 7 km entfernt. Beides ist über gut ausgebaute, landschaftlich reizvolle Fahrradwege bequem zu erreichen.
In Pruchten gibt es einen Bäcker, der fußläufig in 5 Minuten zu erreichen ist. Großeinkäufe werden in Zingst oder Barth getätigt.
Was Sie mitbringen müssen? Bettwäsche, Handtücher und gute Laune.
In der Hauptsaison vom 14. Juni bis zum 12. September besteht eine Mindestmietzeit von 7 Übernachtungen. In der übrigen Zeit von 3 Übernachtungen.
Es wird eine Kurtaxe (Steuern) in Höhe von 2,00 € pro Person und Tag ab 15 Jahre erhoben.
Wir empfehlen unseren Gästen eine Reiserücktrittsversicherung.
SELBSTVERSTÄNDLICH
Das Ferienhaus einschließlich der Möbel und der sonstigen im Haus befindlichen Gegenstände sind vom Mieter pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden hat der Mieter zu ersetzen. Mängel oder Schäden, die während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Der Mieter achtet auf die ordnungsgemäße Mülltrennung und entsorgt den Hausmüll vor der Abreise in den Abfallbehältern und das Altglas in den von der Gemeinde Pruchten bereitgestellten Altglascontainern.