Wunderschöne, 3 Zimmerwohnung, ca. 95 m2, im Erdgeschoss eines zweistöckigen Wohnhauses ,(50 Meter zum See), separater Eingang, verfügt über Seesicht, 2 Autostellplätze, großer Gartenbereich. Die Wohnung zeichnet sich durch eine moderne Inneneinrichtung aus. In Kombination mit der im ursprünglichen Zustand belassenen, ca. 700 Jahre alte Decke im Hauptraum der Wohnung, entsteht ein ganz besonderes Flair.
Innerhalb von 500 Meter sind ein Strandbad mit Kiosk, ein Hofladen, eine Metzgerei mit frischen Backwaren, eine Apotheke und zwei Restaurants, welche direkt am See liegen.
Für größere Einkäufe gibt es im Nachbarort Öhningen einen Lidl (3 km), Tankstelle und einen E-Bikeverleih mit Flohmarktartikeln.
Die Region ist bekannt und beliebt für Rad-Wanderwege.
Im Umkreis von 100 Meter sind Schiffsanlegestelle für Kursschifffahrten, sowie ein Bootsverleih mit Führungen.
Entfernungen Zürich / Konstanz, je ca. 40 Autominuten.
Am Wochenende 19. 07. - 21.7. und 26. - 28.7. finden die traditionelle Strandfeste statt, die ca. 50 Meter von der Wohnung entfern sind. In dieser Zeit kann die Seesicht etwas eingeschränkt sein.
Die schweizer Grenze ist nur ca. 5 km entfernt. Die traditionelle Altstadt von Stein am Rhein ist äußerst sehenswert und eignet sich hervorragend für einen Tagesausflug. Im August findet das jährliche Seenachtsfest in Konstanz statt. https://www.seenachtfest.de
Ca. 30 Autominuten entfernt befindet sich in Schaffhausen der Rheinfall.
Ca. 3 Gehminuten entfernt befindet sich eine Bushaltestelle.
Direkt im Dorf ist ein Taxiunternehmen angesiedelt.
Im Basispreis ist die Endreinigung bereits enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Öhningen Kurtaxe erhebt. Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag in der Hauptsaison 2,00 € und in der Nebensaison 1,50 €. Die Hauptsaison umfasst den Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober, die Nebensaison den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März und vom 1. November bis 31. Dezember. Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet.
Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sind von der Kurtaxe befreit. Der Betrag ist gesondert zu entrichten und wird an die Gemeinde vollständig abgeführt.
HINWEIS : Mindestaufenthalt in der Nebensaison ( 1.11. - 31.03 ) - 4 Übernachtungen
Mindestaufenthalt in der Hauptsaison ( 1. 04.- 31.10). - 6 Übernachtungen